BEKANNTMACHUNG

des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Niederwürschnitz mit Satzung zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025

Die Satzung des Wirtschaftsplanes 2025 und der Wirtschaftsplan wurden der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Erzgebirgskreis mit Posteingang vom 03.02.2025 vorgelegt.

Der Wirtschaftsplan und die Satzung für den Eigenbetrieb Niederwürschnitz für das Jahr 2025 wurde mit Bescheid vom 31.03.2025 rechtsaufsichtlich nicht beanstandet.

Gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO wird die Satzung des Jahres 2025 hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Niederwürschnitz für das Jahr 2025 wird in der Zeit vom 22.04.2025 bis 06.05.2025 öffentlich niedergelegt.

Die Niederlegung erfolgt in der Gemeinde Niederwürschnitz, Stollberger Straße 2 in 09399 Niederwürschnitz, Zimmer 2.4. in der 1. Etage

Mo 8:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
Di 8:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 8:00 bis 11:30 Uhr und
Fr 8:00 bis 11:30 Uhr.

Satzung zum Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb Niederwürschnitz

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.01.2025 gemäß § 16 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung folgenden Wirtschaftsplan zum Haushalt 2025 für das Wirtschaftsjahr beschlossen:

§ 1 Erfolgsplan/ Vermögensplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit insgesamt: 1.159.000,00 €
davon
Erträgen und Aufwendungen des Erfolgsplanes 1.154.000,00 €

und
Einnahmen und Ausgaben des Vermögensplanes 5.000,00 €

§ 2 Kreditermächtigungen 

Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahme
wird auf 0,00 €
festgesetzt.

§ 3 Kassenkredite 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 100.000,00 €
festgesetzt.

§ 4 Verpflichtungsermächtigungen 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird auf 0,00 €
festgesetzt.

Niederwürschnitz, 01.04.2025


Matthias Anton
Bürgermeister